Risikolebensversicherung

Risikoleben


Sie haben ein Haus gebaut, eine Familie oder gar eine Firma gegründet?

Was passiert aber, wenn Sie als Versorger durch einen Unglücksfall plötz- lich ausfallen? Was geschieht dann mit Ihren Hinterbliebenen oder Ihrem Betrieb?

Ohne einen ausreichenden Schutz für diesen Fall steht die Familie oder die Firma schnell vor dem finanziellen Aus. Denn der gesetzliche Schutz be- schränkt sich heute allenfalls noch auf die Sicherung der Grundbedürfnisse.

Besonders jüngere Hinterbliebene haben meist nur Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente, die lediglich 25 % der Versichertenrente beträgt und zudem auf 24 Monate befristet ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt der Staat die große Witwen-/Witwer- rente, die auch nur 55 % der Versichertenrente beträgt.


das 45. Lebensjahr vollendet hat (stufenweise Anhebung auf 47 Jahre) oder

Anspruchsberechtigt ist, wer:


erwerbsgemindert ist oder


ein Kind unter 18 Jahren erzieht / für ein behindertes Kind sorgt.


Hinterbliebene Kinder erhalten sogar nur 10% an Halbwaisenrente von der Versichertenrente1 der verstorbenen Person.

 

Damit Sie sorglos in die Zukunft blicken können!

Die Risikolebensversicherung bietet Ihnen eine erstklassige Absicherung für Ihre Familie oder Firma.