Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung


Die Grundfähigkeitsversicherung leitet:

  • Bei Verlust von einer oder mehreren versicherten Grundfähigkeiten wird die monatliche GF-Rente bis zum vereinbarten Endalter gezahlt.
  • Grundfähigkeiten sind z.B. Sehen, Hören und Sprechen.
  • Was genau Verlust der Grundfähigkeit bedeutet, ist in den Versicherungsbedingungen definiert.
  • Sowohl bei den versicherten Grundfähigkeiten als auch den Definitionen gibt es meist große Unterschiede der einzelnen Versicherer.
  • Für viele Menschen (u.a. Berufe mit hohen Beiträgen in der BU) ist die Grundfähigkeitsversicherung eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Im Vergleich zur BU ist die GF häufig günstiger. Die BU Versicherung sollte in den meisten Fällen trotzdem die erste Wahl sein.
  • Sehen: Du kannst auf jedem Auge höchstens zu 5% sehen. Oder dein Gesichtsfeld umfasst auf jedem Auge höchstens 15 Grad vom Zentrum.
  • Hören: Du bist schwerhörig.
  • Sprechen: Du kannst dich nicht mehr verständlich über die Sprache artikulieren.
  • Geistige Leistungsfähigkeit: Du kannst keine Alltagstätigkeiten nicht mehr ausführen, weil zum Beispiel dein Gedächtnis oder deine Konzentration stark eingeschränkt sind.
  • Eigenverantwortliches Handeln: Ein Gericht hat für dich eine gesetzliche Betreuung angeordnet. Grundlage ist ein psychiatrisches Gutachten.
  • Herzfunktion: Die Pumpleistung deines Herzens ist wegen einer Erkrankung oder Verletzung stark eingeschränkt.
  • Lungenfunktion: Deine Lungenfunktion ist wegen einer Erkrankung oder Verletzung erheblich gemindert.
  • Sitzen: Du kannst nicht mehr 20 Minuten sitzen. Auch nicht, wenn du deine Position veränderst oder dich auf Armlehnen abstützt.
  • Schreiben: Du kannst sowohl mit der linken als auch mit der rechten Hand keine 5 Worte mehr schreiben, die mindestens 10 Buchstaben haben (Gebrauch der Hände).
  • Hand- und Fingerfertigkeit: Du kannst mit links oder rechts keinen Wasserhahn auf- und wieder zudrehen oder eine Wäscheklammer befestigen (Gebrauch der Hände). Auch hier würde diese Grundfähigkeitsversicherung leisten.
  • Gehen und Treppensteigen: Du kannst keine 400 Meter gehen oder eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- und hinabgehen – auch nicht mit einer Pause.
  • Stehen: Du kannst keine 10 Minuten mehr stehen, ohne dich abzustützen. Auch nicht, wenn du deine Körperhaltung änderst.
  • Knien und Bücken: Du kannst dich nicht mehr hinknien oder bücken, um den Boden mit den Fingern zu berühren und dich danach wieder aufrichten.
  • Gleichgewicht: Du kannst Leitern, Treppen, Gerüste oder Dächer nicht mehr hinaufklettern, ohne dass eine stark erhöhte Unfallgefahr besteht.
  • Gebrauch eines Arms: Du kannst den linken oder rechten Arm nicht mehr vor und seitwärts 10 Sekunden auf Schulterhöhe abspreizen, halten und drehen.