Fondsgebundene Rentenversicherung
Für wen ist die fondsgebundene Renten¬versicherung geeignet?
Die fondsgebundene Rentenversicherung ist besonders für Sparer interessant, deren Rentenbeginn noch in der Zukunft liegt. Sie profitieren am meisten von den renditeorientierten Fonds und können Wertverluste im Regelfall durch ihre lange Spardauer ausgleichen. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, die Anlage jederzeit in andere Fonds umzuschichten. Ein solcher Wechsel ist steuerfrei und jederzeit möglich.
Auch ältere Menschen haben noch immer eine gute Chance, sich mit der fondsgebundenen Renten-versicherung ein Kapital für den Ruhestand aufzubauen. Allerdings sollten sie vor Abschluss der Versicherung einen Sachverständigen dazu ziehen, um unnötige Gefahren beispielsweise durch einen zu risikoreichen Fond zu vermeiden.
Bei der Einmaligen Auszahlung
Lief der Vertrag mindestens 12 Jahre und endete nicht vor dem 63. Lebensjahr, werden nur 50 Prozent der erwirtschafteten Erträge versteuert. Dabei gilt der persönliche Einkommenssteuersatz.
Steuervorteile
Leider sind die Beiträge für die fondsgebundene Rentenversicherung steuerlich nicht absetzbar. Jedoch bietet diese private Altersvorsorge Steuervorzüge. Wie sich diese gestalten, hängt davon ab, ob die Rentenversicherung als monatliche Rente (Leibrente) oder als Einmalzahlung an den Versicherten ausgezahlt wird.
Monatliche Rente
Hierbei legt das Alter bei Rentenbezug fest, wie viel Prozent der Privatrente versteuert wird (sogenannter Ertragsanteil). Mit 67 Jahren sind es beispielsweise 17 Prozent, mit 69 Jahren 15 Prozent.
Beispiel
Eingezahlter Beitrag 100.000.-€
Kapitalertrag (Rendite) 120.000.-€
Die 12/62 Regel erfüllt = Zu versteuernder Ertrag: 60.000.-€
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, fallen neben einer 25-prozentigen Abgeltungssteuer ggf. ein Solidarzuschlag und ggf. die Kirchensteuer an.